WILLKOMMEN

SPEZIALITÄTENKÖCHE AUS INDIEN

Wir stehen Ihnen beratend auf der Suche nach einem indischen Spezialitätenkoch zur Seite und betreuen Sie bei den anliegenden Formalitäten.
STEIGENDE NACHFRAGE

SPEZIALITÄTENKÖCHE IN DEUTSCHLAND

Internationale kulinarische Köstlichkeiten erfreuen sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Viele Gäste wünschen sich landestypische Speisen, deren Qualität der einheimischen Küche des Landes entspricht. Eine solche Qualität zu bieten, ist jedoch nicht einfach. Oftmals fehlen die speziellen Kenntnisse und Geheimzutaten, um die jeweilige Landesspeise perfekt zuzubereiten. Um eine hohe Qualität und eine landestypische Küche anbieten zu können, können Restaurants so genannte Spezialitätenköche oder Spezialitätenköchinnen einstellen. Obwohl es
demnach theoretisch möglich ist, in Deutschland als Inder als Spezialitätenkoch zu arbeiten, ist die reale Umsetzung nicht ganz einfach.

Der Weg um in Deutschland als Spezialitätenkoch zu arbeiten, gestaltet sich häufig sowohl für den Bewerber als auch für den Arbeitgeber als schwierig. Ist dieser Meilenstein erst einmal bewältigt, ist der Beruf des Spezialitätenkoches für beide Seiten eine wahre Bereicherung. Die Gäste profitieren von dem landestypischen Wissen des Koches und der Spezialitätenkoch kann in Deutschland neue Erfahrungen sammeln. Auch für Restaurants sind Spezialitätenköche ein großer Zugewinn. Denn kein anderer Koch kann die Spezialitäten eines Landes so gut zubereiten. Durch das Einstellen eines Spezialitätenkoches hebt sich Ihr Restaurant außerdem von anderen Restaurants deutlich ab. Der Spezialitätenkoch kann besondere und landestypische Speisen zubereiten, die in einem anderen Restaurant für den Gast nicht erhältlich sind.

Damit Sie bei der Suche nach einem Spezialitätenkoch nicht verzweifeln, stehen wir Ihnen gerne bei diesem Schritt zur Seite.

01.

KEINE ZWEIFEL - NUR DIE BESTEN

SPEZIALITÄTENKOCH

Gerne übernehmen wir die Suche für Sie, um einen qualifizierten und zuverlässigen Spezialitätenkoch zu finden.

02.

GESETZGEBUNG

RUNDUM BETREUT

Wir stehen Ihnen bei allen rechtlichen Fragen zur Verfügung und wirken zudem unterstützend bei den Behördengängen.

03.

KONTAKTAUFNAHME

DER DIREKTE KONTAKT

Falls Sie Interesse an einem indischen Spezialitätenkoch haben füllen Sie einfach unser Kontaktforumlar über “ Kontakt “ aus.

Rechtliche Grundlage

IN DEUTSCHLAND

Allgemein gilt, dass Spezialitätenköche zunächst ein Jahr und dann für weitere drei Jahre in Deutschland arbeiten dürfen. Um jedoch als indischer Spezialitätenkoch in Deutschland arbeiten zu dürfen, muss zunächst ein Visum beantragt werden. Hier können schon die ersten Probleme auftreten. Denn für das Visumsverfahren werden verschiedene Dokumente und Unterlagen benötigt. Dazu zählen unter anderem die Speisekarte des Restaurants, die Betriebsbeschreibung, der Arbeitsvertrag, der Lebenslauf, Zeugnisse und sonstige Qualifikationsnachweise. Erst wenn all diese Dokumente vorliegen, kann das Visumsverfahren weiter gehen. Ein indischer Spezialitätenkoch muss zusätzlich noch ein Prüfungszertifikat über einen Koch- und Hygienetest vorweisen. Dieser Test besteht sowohl aus einem praktischen als auch aus einem theoretischen Teil. Der Test darf nur bei einem einheimischen Bildungsträger absolviert werden, der von der deutschen Bundesagentur für Arbeit erlaubt wurde. Der indische Bewerber muss das Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Indien beantragen.

Die Regelung einer Aufenthaltserlaubnis für Spezialitätenköche ist im Gesetz festgelegt. Auch wie lange sich ein Spezialitätenkoch in Deutschland aufhalten darf, ist gesetzlich genau festgelegt. In Paragraph 8 Absatz 2 ist die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung geregelt, die für ausländische Staatsangehörige aus Drittstaaten gelten, geregelt. Hier wird der die Erteilung des Aufenthaltstitels für Staatsangehörige geregelt, die nicht der Europäischen Union angehörig sind. Da Indien nicht der Europäischen Union angehört, gilt für indische Spezialitätenköche der Paragraph 8 Absatz 2. Der Aufenthalt eines indischen Staatsbürgers zur Ausübung der Berufstätigkeit als Spezialitätenkoch ist in Paragraph 11 II der Beschäftigungsverordnung geregelt. Der Aufenthalt ist an bestimmte Voraussetzungen und Bestimmungen gebunden. In Paragraph 11 II der Beschäftigungsverordnung ist festgelegt, dass sich ein Spezialitätenkoch maximal vier Jahre in Deutschland aufhalten darf. Jedoch erfolgt die Aufenthaltserlaubnis für Spezialitätenköche zunächst nur für ein Jahr.

Nach dieser erstmaligen Zustimmung, kann die Aufenthaltserlaubnis für Spezialitätenköche um weitere drei Jahre verlängert werden. Das erste Jahr dient dazu, dass der Behörde eine Kontrollmöglichkeit eingeräumt werden kann. Während des ersten Jahres kann überprüft werden, unter welchen Umständen der indische Spezialitätenkoch seine Beschäftigung ausübt. Damit dem indischen Spezialitätenkoch eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird, müssen nicht nur allgemeine sondern auch branchenspezifische Voraussetzungen erfüllt werden. Darüber hinaus muss auch der Arbeitgeber all diese Voraussetzungen erfüllen. Nur wenn dies der Fall ist, bekommt ein indischer Spezialitätenkoch eine Aufenthaltsdauer zur Beschäftigung als Spezialitätenkoch in Deutschland. Für Spezialitätenköche gelten die gleichen Rechte und Pflichten, wie für einen deutschen Arbeitnehmer. Die Pflicht beinhaltet unter anderem, dass unmittelbar nach der Aufnahme der Arbeitstätigkeit eine Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgen muss. Wenn die Kontrollen seitens der Behörde positiv ausgefallen sind, ist nach diesem Jahr eine Verlängerung für die Tätigkeit als Spezialitätenkoch möglich.

WEITERE RECHTLICHE INFORMATIONEN

WIE GEHT ES NACH DEM ERSTEN JAHR WEITER?

Wurde eine Aufenthaltserlaubnis für Spezialitätenköche erteilt, ist nach Ablauf des ersten Jahres, eine Verlängerung möglich. Die Verlängerung kann jedoch nur auf den gesetzlich festgeschriebenen Zeitraum von maximal vier Jahren erfolgen. Das bedeutet, dass gemäß Paragraph 8I des Aufenthaltsgesetzes die Zeit von vier Jahren nicht überschritten werden kann. Die Grundlage für die Verlängerung bestimmt sich nach den Vorschriften, die bereits für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Spezialköche für das erste Jahr, ausschlaggebend waren. Das heißt, dass wieder sowohl allgemeine als auch branchenspezifische Voraussetzungen von Seiten des Spezialitätenkochs und von Seiten des Arbeitgebers erfüllt werden müssen.

Wichtig ist zu beachten, dass es durch ein Verfehlen dazu kommen kann, dass die Verlängerung verweigert wird. Ein solches Verfehlen kann zum Beispiel seitens des Arbeitnehmers erfolgen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitnehmer es versäumt, die zuständige Behörde über einen Arbeitsplatzwechsel zu informieren. Dies ist besonders wichtig, da ein indischer Spezialitätenkoch den Aufenthaltstitel zur Ausübung der Beschäftigung als Spezialitätenkoch nur für die im Dokument festgeschriebene Arbeitsstelle erhalten hat. Daher ist der Aufenthaltstitel nur gültig, solange der Spezialitätenkoch in diesem Restaurant arbeitet. Sobald der Arbeitsplatz gewechselt wird, erlischt demnach auch die Aufenthaltserlaubnis für Spezialitätenköche. Dies ist wichtig zu beachten.

WAS PASSIERT NACH ABLAUF DER VIER JAHRE?

Wenn die im Gesetz festgeschriebenen vier Jahre abgelaufen sind, kann die Aufenthaltsdauer eines indischen Spezialitätenkochs nicht verlängert werden. Der Spezialitätenkoch muss nun zunächst Deutschland verlassen und darf nicht weiterhin hier arbeiten. Die Frist von vier Jahren kann nicht überschritten werden. Allerdings ist es gemäß Paragraph 11 III der Beschäftigungsverordnung möglich, dass nach Ablauf von drei Jahren ein neuer Aufenthaltstitel erteilt werden darf. Die drei Jahre Frist beginnen nach dem Ablauf des früheren Aufenthaltstitels. Der Koch muss in diesen drei Jahren zunächst zurück in sein Heimatland kehren. Dort sollte er nun seine spezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten auffrischen und verbessern, bevor er wieder in Deutschland als Spezialitätenkoch arbeiten darf.

KANN MAN DIE BEGRENZUNG UMGEHEN?

Nein. Die Begrenzung der Frist auf maximal vier Jahre kann nicht umgangen werden. Dies wurde in der Vergangenheit zwar vermehrt versucht, wurde in der Rechtsprechung der Instanz Gerichte jedoch einheitlich abgelehnt. Die Begrenzung kann nicht umgangen werden, indem der Spezialitätenkoch als Geschäftsführer oder Führungskraft eingestellt wird. Denn um als leitender Angestellter oder in einer anderen führenden Position zu arbeiten, muss der Nachweis einer Eignung erfolgen.
DIE ANFORDERUNGEN

ANFORDERUNGEN AN KOCH UND ARBEITGEBER

Welche Voraussetzungen muss ein indischer Spezialitätenkoch erfüllen?
Damit der Bewerber überhaupt als Spezialitätenkoch in Deutschland arbeiten darf, müssen einige Kriterien erfüllt werden. Eine Voraussetzung ist, dass der Spezialitätenkoch oder die Spezialitätenköchin die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Landes besitzen, nach dem das Restaurant ausgerichtet ist. Ein indischer Bewerber darf demnach nur als Spezialitätenkoch in einem Restaurant mit indischer Küche arbeiten, wenn er die indische Staatsangehörigkeit besitzt. Neben dem Besitz der jeweiligen Staatsangehörigkeit, besteht zudem die Anforderung, dass der Bewerber eine abgeschlossene Berufsausbildung als Koch absolviert hat. Die Kochausbildung muss dabei mindestens zwei Jahre angedauert haben. Auch eine nachweisliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren als Koch im Herkunftsland ist Pflicht, um als Spezialitätenkoch arbeiten zu dürfen.

Falls in dem jeweiligen Herkunftsland keine Möglichkeit besteht, eine zweijährige Kochausbildung zu absolvieren, kann dieser Umstand durch eine mindestens sechsjährige Arbeitserfahrung ersetz werden. Diese Arbeitserfahrung muss in dem jeweiligen Land und der Landesküche erfolgen. Diese Arbeitserfahrung muss seitens des Bewerbers nachgewiesen werden können. Auch, wenn all diese Anforderungen vom Bewerber erfüllt werden, darf er noch nicht als Spezialitätenkoch in Deutschland arbeiten. Er muss zusätzlich noch über ausreichend gute Englisch- und Deutschkenntnisse verfügen und dies auch nachweisen können.

Wie wird der Spezialitätenkoch entlohnt?
Das Gehalt, welches der Spezialitätenkoch erhält, sollte dem Tarif eines Chef de Partie oder eines Alleinkoches entsprechen. Das Bruttoentgelt, das der Spezialitätenkoch erhält, muss in seinem Arbeitsvertrag ausgewiesen werden.
Die Anforderungen an den Arbeitgeber und das Restaurant.
Doch nicht nur der Arbeitnehmer muss gewisse Anforderungen erfüllen. Auch der Arbeitgeber und sein Restaurant müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit ein indischer Spezialitätenkoch eingestellt werden darf. Besonders wichtig ist, dass es sich bei dem Restaurant um eines der gehobenen Klasse handelt, das spezielle landestypische Speisen anbietet. Doch nicht nur die Speisekarte, sondern auch das gesamte Ambiente und Konzept des Restaurants inklusive des Restaurantnamens müssen landestypische gestaltet sein. In dem Restaurant dürfen keine Speisen aus unterschiedlichen Ländern angeboten werden. Darüber hinaus darf es sich auch nicht um ein Restaurant handeln, dass nur Speisen einer bestimmten Region anbietet. Auch selbstgewählte Kombinationen aus verschiedenen Ländern oder Regionen sind nicht erlaubt. Ein Spezialitätenrestaurant ist demnach ein Restaurant, in dem landesspezifische Speisen nach Rezepten des Landes traditionell zubereitet werden.

Hierzu zählen weder Imbisse, Lieferdienste noch Catering Unternehmen. Wichtig ist auch zu beachten, dass in einem solchen Restaurant höchstens zwei Spezialitätenköche arbeiten dürfen. Hier gibt es jedoch selten Ausnahmefälle, in denen ein weiterer Spezialitätenkoch eingestellt werden darf. In einem solchen Fall muss jedoch ein glaubhafter Beweis vorgelegt werden, dass es den dringenden Bedarf für einen weiteren Spezialitätenkoch gibt. Dieser Beweis kann zum Beispiel durch die Unterlagen des Steuerberaters erfolgen. Diese Unterlagen gelten als glaubhafter Beweis, wenn daraus zum Beispiel ein erheblicher zu erwartender Umsatzzuwachs nachgewiesen werden kann.

Was muss der Arbeitgeber tun, um einen Spezialitätenkoch einzustellen?
Damit ein indischer Spezialitätenkoch in Deutschland arbeiten kann, muss der Restaurantbesitzer zunächst einen Arbeitsvertrag mit dem indischen Koch schließen. Anschließend muss sich der indische Bewerber dann mit diesem Arbeitsvertrag und den oben genannten Unterlagen an die deutsche Auslandsvertretung seines Heimatlandes melden. Hier kann er nun ein Einreisevisum beantragen. Die deutsche Auslandvertretung übermittelt dann die Antragsunterlagen des Bewerbers an die deutsche Bundesagentur für Arbeit. Diese prüft nun die Zulassungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung für Spezialköche.

WAS WIRD VON DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT GEPRÜFT?

Die Bundesagentur für Arbeit führt zunächst die so genannte Vorrangprüfung durch. Dies bedeutet, dass die Bundesagentur für Arbeit zunächst prüft, ob es bereits geeignete Köche auf dem Arbeitsmarkt gibt, die bevorrechtigt sind und zur Verfügung stehen. Falls dies der Fall ist, werden diese Köche dem indischen Bewerber vorgezogen. Nur, wenn dies nicht der Fall ist, darf ein Spezialitätenkoch eingestellt werden. Darüber hinaus werden außerdem die Arbeitsbedingungen genauestens überprüft, die in dem Restaurant herrschen. Dadurch will die Bundesagentur für Arbeit verhindern, dass der indische Arbeitnehmer unter ungünstigen Arbeitsbedingungen arbeiten muss. Die Arbeitsbedingungen sollen für den indischen Spezialitätenkoch gleich wie für einen inländischen Arbeitnehmer sein. Des Weiteren überprüft die Bundesagentur für Arbeit, wie viele Mitarbeiter bereits in dem Restaurant arbeiten. Selbstverständlich wird auch die Qualität des Restaurants überprüft.

Die Kombination aus all diesen Faktoren entscheidet schließlich darüber, ob seitens der Bundesagentur für Arbeit eine positive Entscheidung getroffen wird. Wenn dies der Fall ist, übermittelt die Bundesagentur für Arbeit ihre Entscheidung an die deutsche Auslandsvertretung in Indien. Für den Anmeldeprozess der Bundesagentur für Arbeit fallen keinerlei Kosten an. Damit ein möglichst reibungsloser Ablauf garantiert werden kann, sollte das Visum möglichst früh vom Bewerber beantragt werden. Es sollte nämlich stets beachtet werden, dass die Dauer des Zustimmungsverfahrens für eine Aufenthaltserlaubnis für Spezialitätenköche meist mehrere Monate andauert. Wenn der Arbeitnehmer eine Aufenthaltserlaubnis bekommt und nach Deutschland eingereist ist, muss er sich zunächst bei der örtlich zuständigen Meldebehörde seines Wohnortes melden.

Indischer Koch

Experte für indische Küche

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HILFE BEI DER SUCHE NACH SPEZIALITÄTENKÖCHE

NEHMEN SIE KONTAKT AUF

Ein Spezialitätenkoch ist eine große Bereicherung für jedes Restaurant. Jedoch ist die Suche nicht einfach und auch die gesetzlichen Anforderungen sind sehr hoch. Um einen Durchblick zu behalten, stehen wir Ihnen gerne helfend zur Seite. Wenn Sie daran interessiert sind, einen indischen Spezialitätenkoch einzustellen, können wir Sie zuvor in einem Gespräch beraten.

Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne anschließend dabei, den passenden indischen Spezialkoch für Ihr Restaurant zu finden. Oftmals gestaltet sich die Suche nach einem qualifizierten und zuverlässigen Spezialitätenkoch oder einer Spezialitätenköchin sehr aufwendig. Gerne übernehmen wir die Suche für Sie und Ihr Restaurant. Unser Anliegen ist es, den für Ihr Restaurant optimal geeigneten Spezialitätenkoch zu finden.

Darüber hinaus stehen wir auch bei allen rechtlichen Fragen zur Verfügung. Unterstützend wirken wir zudem bei den Behördengängen, die ein Bewerber durchlaufen muss. Wir helfen Ihnen und dem Bewerber bei der kompletten Abwicklung aller Schritte. Damit Sie Ihre wertvolle Zeit nicht durch komplizierte Abläufe beanspruchen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat helfend zur Seite. Natürlich beraten wir auch Spezialitätenköche selbst. Auch bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels können wir den Spezialitätenköchen helfen und diese umfassend beraten. Wir helfen Ihnen dabei, eine Aufenthaltserlaubnis für Spezialitätenköche zu bekommen.

Gerade jetzt ist der Zeitpunkt ideal, um einen neuen Koch einzustellen. Denn durch unser unbürokratisches und effizientes Vermittlungs-System ist es uns möglich, Ihnen die gewünschten Arbeitskräfte rechtzeitig zum Saisonbeginn zur Verfügung zu stellen. Falls Sie noch nicht zu unseren Stammkunden gehören, erlauben wir uns Ihnen die Vorteile, die Jobs Company GmbH Ihnen bietet, vorzustellen: Sie suchen einen indischen Koch? Oder Einrichtung für ihr Restaurant ? Einen Spezialisten für Curry- oder Tonofengerichte, oder beides? Kein Problem.

Seit 1999 vermittelt unsere Firma in Deutschland ansässigen indischen Restaurants die besten Spezialitäten Köche von ganz Indien.

Bei der Auswahl unserer Klienten achten wir auf:

- Die bestmögliche Ausbildung
- Berufserfahrung
- Tadellose Umgangsformen
- Eine gute Gesundheit
- Schnelles und sauberes Arbeiten
- Gute Kommunikation

Wie Ihnen vielleicht aus leidvoller Erfahrung bekannt ist, haben viele Inder Schwierigkeiten damit, sich dem in Deutschland herrschenden hygienischen Standard anzupassen. Um dem Abhilfe zu schaffen arbeitet Jobs Company GmbH gerade zusammen mit der deutschen Botschaft an der Errichtung eines Instituts, in dem unsere Köche in verschiedenen Kursen über die in Deutschland maßgebenden hygienischen Bedingungen unterrichtet werden.

Um von unserem einzigartigen Service zu profitieren, füllen Sie bitte untenstehendes Formular aus.

Adresse:

Kesselpl. 29
88400 Biberbach an der Riß

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