WILLKOMMEN
SPEZIALITÄTENKÖCHE AUS INDIEN
SPEZIALITÄTENKÖCHE IN DEUTSCHLAND
demnach theoretisch möglich ist, in Deutschland als Inder als Spezialitätenkoch zu arbeiten, ist die reale Umsetzung nicht ganz einfach.
Der Weg um in Deutschland als Spezialitätenkoch zu arbeiten, gestaltet sich häufig sowohl für den Bewerber als auch für den Arbeitgeber als schwierig. Ist dieser Meilenstein erst einmal bewältigt, ist der Beruf des Spezialitätenkoches für beide Seiten eine wahre Bereicherung. Die Gäste profitieren von dem landestypischen Wissen des Koches und der Spezialitätenkoch kann in Deutschland neue Erfahrungen sammeln. Auch für Restaurants sind Spezialitätenköche ein großer Zugewinn. Denn kein anderer Koch kann die Spezialitäten eines Landes so gut zubereiten. Durch das Einstellen eines Spezialitätenkoches hebt sich Ihr Restaurant außerdem von anderen Restaurants deutlich ab. Der Spezialitätenkoch kann besondere und landestypische Speisen zubereiten, die in einem anderen Restaurant für den Gast nicht erhältlich sind.
Damit Sie bei der Suche nach einem Spezialitätenkoch nicht verzweifeln, stehen wir Ihnen gerne bei diesem Schritt zur Seite.
01.
SPEZIALITÄTENKOCH
Gerne übernehmen wir die Suche für Sie, um einen qualifizierten und zuverlässigen Spezialitätenkoch zu finden.
02.
RUNDUM BETREUT
Wir stehen Ihnen bei allen rechtlichen Fragen zur Verfügung und wirken zudem unterstützend bei den Behördengängen.
03.
DER DIREKTE KONTAKT
Falls Sie Interesse an einem indischen Spezialitätenkoch haben füllen Sie einfach unser Kontaktforumlar über “ Kontakt “ aus.
IN DEUTSCHLAND
Die Regelung einer Aufenthaltserlaubnis für Spezialitätenköche ist im Gesetz festgelegt. Auch wie lange sich ein Spezialitätenkoch in Deutschland aufhalten darf, ist gesetzlich genau festgelegt. In Paragraph 8 Absatz 2 ist die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung geregelt, die für ausländische Staatsangehörige aus Drittstaaten gelten, geregelt. Hier wird der die Erteilung des Aufenthaltstitels für Staatsangehörige geregelt, die nicht der Europäischen Union angehörig sind. Da Indien nicht der Europäischen Union angehört, gilt für indische Spezialitätenköche der Paragraph 8 Absatz 2. Der Aufenthalt eines indischen Staatsbürgers zur Ausübung der Berufstätigkeit als Spezialitätenkoch ist in Paragraph 11 II der Beschäftigungsverordnung geregelt. Der Aufenthalt ist an bestimmte Voraussetzungen und Bestimmungen gebunden. In Paragraph 11 II der Beschäftigungsverordnung ist festgelegt, dass sich ein Spezialitätenkoch maximal vier Jahre in Deutschland aufhalten darf. Jedoch erfolgt die Aufenthaltserlaubnis für Spezialitätenköche zunächst nur für ein Jahr.
Nach dieser erstmaligen Zustimmung, kann die Aufenthaltserlaubnis für Spezialitätenköche um weitere drei Jahre verlängert werden. Das erste Jahr dient dazu, dass der Behörde eine Kontrollmöglichkeit eingeräumt werden kann. Während des ersten Jahres kann überprüft werden, unter welchen Umständen der indische Spezialitätenkoch seine Beschäftigung ausübt. Damit dem indischen Spezialitätenkoch eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird, müssen nicht nur allgemeine sondern auch branchenspezifische Voraussetzungen erfüllt werden. Darüber hinaus muss auch der Arbeitgeber all diese Voraussetzungen erfüllen. Nur wenn dies der Fall ist, bekommt ein indischer Spezialitätenkoch eine Aufenthaltsdauer zur Beschäftigung als Spezialitätenkoch in Deutschland. Für Spezialitätenköche gelten die gleichen Rechte und Pflichten, wie für einen deutschen Arbeitnehmer. Die Pflicht beinhaltet unter anderem, dass unmittelbar nach der Aufnahme der Arbeitstätigkeit eine Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgen muss. Wenn die Kontrollen seitens der Behörde positiv ausgefallen sind, ist nach diesem Jahr eine Verlängerung für die Tätigkeit als Spezialitätenkoch möglich.
WIE GEHT ES NACH DEM ERSTEN JAHR WEITER?
Wichtig ist zu beachten, dass es durch ein Verfehlen dazu kommen kann, dass die Verlängerung verweigert wird. Ein solches Verfehlen kann zum Beispiel seitens des Arbeitnehmers erfolgen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitnehmer es versäumt, die zuständige Behörde über einen Arbeitsplatzwechsel zu informieren. Dies ist besonders wichtig, da ein indischer Spezialitätenkoch den Aufenthaltstitel zur Ausübung der Beschäftigung als Spezialitätenkoch nur für die im Dokument festgeschriebene Arbeitsstelle erhalten hat. Daher ist der Aufenthaltstitel nur gültig, solange der Spezialitätenkoch in diesem Restaurant arbeitet. Sobald der Arbeitsplatz gewechselt wird, erlischt demnach auch die Aufenthaltserlaubnis für Spezialitätenköche. Dies ist wichtig zu beachten.
WAS PASSIERT NACH ABLAUF DER VIER JAHRE?
KANN MAN DIE BEGRENZUNG UMGEHEN?
ANFORDERUNGEN AN KOCH UND ARBEITGEBER
Falls in dem jeweiligen Herkunftsland keine Möglichkeit besteht, eine zweijährige Kochausbildung zu absolvieren, kann dieser Umstand durch eine mindestens sechsjährige Arbeitserfahrung ersetz werden. Diese Arbeitserfahrung muss in dem jeweiligen Land und der Landesküche erfolgen. Diese Arbeitserfahrung muss seitens des Bewerbers nachgewiesen werden können. Auch, wenn all diese Anforderungen vom Bewerber erfüllt werden, darf er noch nicht als Spezialitätenkoch in Deutschland arbeiten. Er muss zusätzlich noch über ausreichend gute Englisch- und Deutschkenntnisse verfügen und dies auch nachweisen können.
Hierzu zählen weder Imbisse, Lieferdienste noch Catering Unternehmen. Wichtig ist auch zu beachten, dass in einem solchen Restaurant höchstens zwei Spezialitätenköche arbeiten dürfen. Hier gibt es jedoch selten Ausnahmefälle, in denen ein weiterer Spezialitätenkoch eingestellt werden darf. In einem solchen Fall muss jedoch ein glaubhafter Beweis vorgelegt werden, dass es den dringenden Bedarf für einen weiteren Spezialitätenkoch gibt. Dieser Beweis kann zum Beispiel durch die Unterlagen des Steuerberaters erfolgen. Diese Unterlagen gelten als glaubhafter Beweis, wenn daraus zum Beispiel ein erheblicher zu erwartender Umsatzzuwachs nachgewiesen werden kann.
WAS WIRD VON DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT GEPRÜFT?
Die Kombination aus all diesen Faktoren entscheidet schließlich darüber, ob seitens der Bundesagentur für Arbeit eine positive Entscheidung getroffen wird. Wenn dies der Fall ist, übermittelt die Bundesagentur für Arbeit ihre Entscheidung an die deutsche Auslandsvertretung in Indien. Für den Anmeldeprozess der Bundesagentur für Arbeit fallen keinerlei Kosten an. Damit ein möglichst reibungsloser Ablauf garantiert werden kann, sollte das Visum möglichst früh vom Bewerber beantragt werden. Es sollte nämlich stets beachtet werden, dass die Dauer des Zustimmungsverfahrens für eine Aufenthaltserlaubnis für Spezialitätenköche meist mehrere Monate andauert. Wenn der Arbeitnehmer eine Aufenthaltserlaubnis bekommt und nach Deutschland eingereist ist, muss er sich zunächst bei der örtlich zuständigen Meldebehörde seines Wohnortes melden.